TRA kann für seine Mandanten sicherstellen, dass die umsatzsteuerlichen Pflichten in fast allen Staaten der Europäischen Union durch TRA-Mitglieder erfüllt werden..
Unabhängig davon, wo sich der Sitz einer Firma befindet oder wo diese gegründet wurde, kann diese grundsätzlich gezahlte Umsatzsteuer innerhalb der Staaten der EU wieder zurückerstattet bekommen.
Werden Waren aus einem Nicht-EU-Staat an EU-Kunden geliefert und es wird dabei die Lieferkondition DDP (Delivered duty paid) verwendet, trägt der Lieferant alle Frachtkosten, die Einfuhrumsatzsteuer sowie die Zollabgaben. Sodann benötigt er eine Registrierung mit einer EORI-Nummer bei den Zollbehörden.
TRA bietet auch die Beratung bei umsatzsteuerlichen Fragestellungen im Rahmen von Geschäftsvorhaben. Unser Beratungsteam ist dabei für den Mandanten vor Ort und kann grenzübergreifend auf Umsatzsteuerexperten in fast allen anderen europäischen Ländern zurückgreifen.
Der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer liegt in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Die Teilnahme an der Sonderregelung können Unternehmer auf elektronischem Weg bei ihrer nationalen Finanzbehörde beantragen
Die Anbieter von Onlineplattformen wie Ebay und Amazon fragen ihre Kunden bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung oftmals als erstes nach einer Umsatzsteuernummer bzw. nach einer Umsatzsteuer-ID-Nummer aus ihrem Heimatstaat.
Beschäftigt Ihr Unternehmen Arbeitnehmer, unterhält eine Betriebsstätte in einem anderen Staat oder möchte eine Gesellschaft in einem anderen Staat gründen? Lokale TRA-Mitglieder – Buchhalter, Anwälte oder Steuerberater – können helfen!