Die Anbieter von Onlineplattformen wie Ebay und Amazon fragen ihre Kunden bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung oftmals als erstes nach einer Umsatzsteuernummer bzw. nach einer Umsatzsteuer-ID-Nummer aus ihrem Heimatstaat.

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Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit ihr Sortiment an Gütern über das Internet anzubieten. Online-Händler bieten dabei Konsumgüter wie Kleidung, Spielzeug, Elektronikteile, Bücher oder vergleichbare Waren über ihren eigenen Onlineshop, über Amazon, Ebay oder andere Onlineplattformen an. Das sogenannte E-Commerce hat sich mittlerweile zum populärsten Vertriebskanal innerhalb der Europäischen Union entwickelt.

Die Anbieter von Onlineplattformen wie Ebay und Amazon fragen ihre Kunden bei Anbahnung einer Geschäftsbeziehung oftmals als erstes nach einer Umsatzsteuernummer bzw. nach einer Umsatzsteuer-ID-Nummer aus ihrem Heimatstaat und verweigern meist den Abschluss von Verträgen, wenn eine solche, gültige Umsatzsteuernummer durch den Interessenten nicht vorgelegt werden kann.

Normalerweise stellt der Onlinehändler Rechnungen an seine Privatkunden mit der Umsatzsteuer seines Heimatlandes aus, aber es gibt zwei Hauptfälle, in denen ein Online-Händler auch eine Umsatzsteuerregistrierung in einem oder mehreren anderen EU-Staaten benötigt.

Fall 1 für eine Umsatzsteuerregistrierung: Wenn ein Unternehmen die Lieferschwelle (Threshold) zu einem anderen EU-Staat überschreitet, benötigt er eine Umsatzsteuerregistrierung und muss die nationale Umsatzsteuer in den Rechnungen an Privatkunden in diesem Staat ausweisen sowie an die dortigen Finanzbehörden abführen.

Fall 2 für eine Umsatzsteuerregistrierung: Der Onlinehändler nutzt den Versandhandel, wobei er aber ein Lager im anderen EU-Staat einschaltet – die Lieferungen an die Privatkunden im anderen Staat werden sodann von diesem Lagerhaus aus geführt. Häufig werden auch Lagerhäuser von Amazon (der sogenannte FBA-Service – Fulfillment by Amazon) genutzt. Amazon bietet insbesondere in Deutschland, Italien oder Frankreich den sogenannten FBA-Service an, der eine Umsatzsteuerregistrierung des betreffenden Onlinehändlers im anderen Staat erfordert.

Die Mitglieder von TRA können folgende Leistungen für Online-Händler anbieten:

  • Umsatzsteuerregistrierung von Online-Händlern

  • Fiskalvertretung für Online-Händler gegenüber den nationalen Steuerbehörden

  • Beantragung einer nationalen Umsatzsteuernummer für Online-Händler

  • Beantragung einer EORI-Nummer für Online-Händler

  • Vorbereitung und Übermittlung von monatlichen, quartalsweisen oder jährlichen Umsatzsteuererklärungen in fast allen Staaten Europas

  • Vorbereitung und Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung

  • Vorbereitung und Übermittlung von INTRASTAT-Meldungen

  • Beantragung von Umsatzsteuererstattungen

  • Kontrolle von Ein- und Ausgangsrechnungen auf die Erfüllung von nationalen Umsatzsteuervorschriften, insbesondere zur Vermeidung von Steuerrisiken und Steuernachzahlungen

  • Überprüfung von Umsatzsteuerbescheiden

  • Abwicklung der gesamten Korrespondenz mit nationalen Finanzverwaltungen und anderen Finanzbehörden

  • Umsatzsteuerberatung im Hinblick auf Befreiungsvorschriften, Zahlungen, Steuersätzen etc.

  • Im Fall von Problemen mit anderen Finanzbehörden, die Vorbereitung und Einlegung von Einsprüchen sowie die Vertretung vor Finanzgerichten

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